Allgemeine Vermittlungs- bzw. Vertragsbedingungen (AGB)

HWJ Ferienvermittlung

Liebe Gäste,
wir freuen uns über Ihr Interesse an den von uns zu vermittelnden Feriendomizilen. Bitte lesen Sie sich die AGB`s in Ruhe durch. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, falls Sie Rückfragen haben.

Bei den von uns zu vermittelnden Ferienobjekte von H&P Touristik GmbH, sind folgende AVBs von H&P Touristik gültig. Die jeweiligen AVBs können Sie auf unserer Homepage in den jeweiligen Ferienanlagen ebenfalls einsehen.

Bitte beachten Sie, dass HWJ Ferienvermittlung für Reservierungen von H&P Touristik GmbH Unterkünften nur als Vermittler auftritt. Vertragspartner, Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Ferienunterkünfte vor Ort ist:

H & P Touristik GmbH Borsigallee 8-10 53125 Bonn
Telefon: 0228 / 91 900 0 - Telefax: 0228 / 25 81 76
E-Mail: vermietung@hptouristik.de

§ 1 Allgemeines

Mietverträge werden von uns im Namen und Auftrag des Eigentümers abgeschlossen. Wir selbst sind nur Vermittler* und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung, sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht wir als Vermittler. Wir haften für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermietung und für die ordnungsgemäße Ausführung der Endreinigung.
*Abgrenzung Reiseveranstalter-/Reisevermittlertätigkeit, Abgrenzungsmaßstab ist § 651 a Abs. 2 BGB. Wir vermitteln lediglich im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
§ 2 Reservierung und Buchung
Mit Ihrer Reservierung beauftragen Sie uns verbindlich, einen Mietvertrag über das vorgesehene Ferienobjekt für Sie abzuschließen. Ihre Anmeldung kann mündlich (persönlich oder telefonisch) oder schriftlich (Brief, E-Mail, Internet oder Fax) erfolgen.
Geht der von Ihnen zu unterzeichnende Vertrag nicht innerhalb von 10 Tagen - ab Reservierungstag - bei uns ein, können die Ansprüche erlöschen. Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung. Dies gilt nicht, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten verbindlich.

§ 3 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt erst dann verbindlich zustande, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Eingang des unterschriebenen Mietvertrages
  2. Eingang der von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf das angegebene Eigentümerkonto.

Geht die An- bzw. Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei uns ein, berechtigt uns dies zur Auflösung des Mietvertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren. Es besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Zusätzlich fällt in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,00 € an. Bitte prüfen Sie den Mietvertrag unbedingt vor der Unterzeichnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

§ 4 Mietpreise
Die Mietpreise werden vom Eigentümer festgelegt und sind in den aktuellen Preislisten einsehbar. Alle Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Sollte sich aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften - nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn - der Mehrwertsteuersatz erhöhen, so würden wir den Mietvertragspreis nachträglich entsprechend anpassen.

§ 5 Kurbeitrag
Die ortsübliche und saisonabhängige Kurtaxe ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Betrag wird jeweils pro Mietvertrag gemäß der Kurbeitragssatzung festgelegt und ist vor der Anreise bei der Restzahlung des Mietpreises fällig oder wird direkt vor Ort erhoben. Die Zahlungsweise wird im Mietvertrag eingetragen.

§ 6 Anzahlung/Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Der im Mietvertrag notierte Betrag ist bis zum angegebenen Zahlungstermin auf das genannte Eigentümerkonto zu überweisen. Gleiches gilt für den Restmietpreis. Bei kurzfristiger Buchung kann in Ausnahmefällen auch eine Barzahlung vor Ort vereinbart werden. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Fristen, berechtigt uns dies zur Auflösung des Mietvertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren. Zusätzlich fällt in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,00 € an.

§ 7 Rücktritt vom Vertrag
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Rücktrittserklärungen müssen unbedingt schriftlich erfolgen. Im Falle Ihres Rücktritts können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung wir ersparte Aufwendungen sowie die ggf. mögliche anderweitige Belegung des Ferienhauses berücksichtigt haben. Diese pauschalierten Gebühren richten sich nach dem Mietpreis:

  • bis 45 Tage vor Mietbeginn 15% des Gesamtpreises
  • ab 44 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
  • ab 21 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

§ 9 Ersatzmieter
Können Sie aus zwingenden Gründen das angemietete Ferienhaus nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht Ihnen bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie uns diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift und Personenanzahl) mitteilen. Der Vermieter kann dem Wechsel allerdings widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 10 Reiserücktrittsversicherung
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Diese sollte separat von Ihnen abgeschlossen werden. Ein Abschluss ist, zu Ihrer eigenen Sicherheit, dringend zu empfehlen. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem, was es kosten kann, wenn Sie etwa durch eine plötzliche Krankheit Ihren Urlaub nicht antreten können.

§ 11 Aufhebung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, innere Unruhen, Krieg) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung frei. Schadensersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.

§ 12 Allgemeine Verpflichtungen/Hausordnung

§ 12.1 Personenzahl
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Person weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung - soweit eine solche zum Mietobjekt gehört - einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder der Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 12.2 Hausordnung
Die im Ferienhaus ausgelegte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und gilt für alle Gäste. Bitte beachten Sie die entsprechenden Verhaltensregeln. Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt uns, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus dem Ferienhaus auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadensersatz oder sonstige Zahlungen stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu. Sie verpflichten sich, das Inventar pfleglich zu behandeln und alle während Ihrer Mietzeit durch eigenes Verschulden herbeigeführten Schäden sofort zu melden und selbst bzw. durch die Privathaftpflichtversicherung zu ersetzen (nach den geltenden Bestimmungen des BGB). Dies gilt auch für Fehlbestände am Inventar und für die unsachgemäße Behandlung von technischen Geräten (die Gebrauchsanweisungen liegen vor Ort aus). Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet alle festgestellten Mängel sofort nach Ihrer Ankunft zu melden. Ihnen obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während Ihrer Mietzeit entstanden ist bzw. Sie oder eine Sie begleitende Person kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Falls Sie keine Meldung machen, gehen wir davon aus, dass Sie das Ferienhaus zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Wichtige Instandsetzungsarbeiten am Ferienobjekt müssen von Ihnen geduldet werden. Sämtliche Schlüssel, die Ihnen bei der Ankunft übergeben werden, sind bei der Abreise wieder zurückzugeben. Bitte achten Sie sehr sorgfältig darauf, da Ihnen bei Verlust erhebliche Schadensersatzansprüche drohen, etwa wegen des erforderlichen Einbaues neuer Türschlösser.

§ 12.3 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren insbesondere von Hunden, ist nur gestattet, wenn es bei dem Mietobjekt explizit ausgewiesen ist und in dem Mietvertrag von uns separat notiert und mit dem entsprechenden Aufpreis eingetragen ist. Bei Zuwiderhandlung wird der Einzug mit dem Haustier vor Ort verweigert. Dies führt zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Bei Objekten, bei denen das Mitbringen von Haustieren ausgeschlossen ist, können wir jedoch trotzdem nicht garantieren, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben!

§ 12.4 Endreinigung
Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt und ist im Mietpreis enthalten. Trotzdem ist das Ferienhaus bei der Abreise in nachfolgendem Zustand zu hinterlassen:

  • Sämtliche Fenster und Türen schließen
  • Bettwäsche bitte abziehen
  • Die Wohnung Besenrein, bzw. staubsaugerrein verlassen
  • Mülleimer entleeren und Müll in den dafür vorgesehenen Behältern gemäß Hausordnung entsorgen
  • Kücheninventar säubern und Spülmaschine ausräumen
  • Kühlschrank, Herd und Bäder in ordentlichem Zustand hinterlassen
  • Spielsachen, Spiele, Bücher etc. wieder aufräumen
  • Grill reinigen
  • Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, muss der Eigentümer sich die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.

§ 13 Reklamationen
Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu einer Reklamation besteht. Der Mangel muss uns unverzüglich mitgeteilt werden, damit wir die Gelegenheit haben, für Abhilfe zu sorgen. Sie können sicher sein, dass Ihre Beschwerde mit größter Sorgfalt bearbeitet wird. Wir haften nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. deren Gäste.

§ 13.1 Baustellen/Neubaugebiete
Sollte es sich unvorhergesehen ergeben, dass sich während der Mietzeit in unmittelbarer Nähe des Ferienhauses, zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen könnte, werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die Ferienhausgebiete werden immer wieder erweitert. Daher kann es auch kurzfristig immer wieder zu Störungen kommen, die durch uns oder den Vermieter nicht verhindert werden können. Eine Haftung unsererseits besteht hierfür nicht.

§ 14 Datenweitergabe
Wir sind berechtigt, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind, an den Hauseigentümer weiterzuleiten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, senden Sie uns bitte einen schriftlichen Widerspruch.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages grundsätzlich nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.

§ 16 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Wir stellen Ihnen für Ihren Aufenthalt kostenlos einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen, keine urheberrechtlich ge keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.
Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.